Allgemeine Geschäftsbedingungen

Thermalresort Köck

Agnes & Günter Köck GbR · Waldstraße 8 · 94072 Bad Füssing


§ 1 Vertragsschluss

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Thermalresort Köck (nachfolgend „Thermalresort“) zustande. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Gast“) werden nicht Vertragsbestandteil. Eine Unter- oder Weitervermietung überlassener Räumlichkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Thermalresort. Das Thermalresort ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen; bei Gruppenreisen bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.

§ 2 Preise und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Bei einem Zeitraum von mehr als drei Monaten zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung ist das Thermalresort zu angemessenen Preisanpassungen berechtigt. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Verzugsfall sind Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäß § 288 BGB geschuldet; für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahnpauschale von 5,00 EUR erhoben. Wird ein vereinbarter Mindestumsatz nicht erreicht, kann das Thermalresort 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn geltend machen, sofern der Gast keinen geringeren oder das Thermalresort keinen höheren Schaden nachweist.

§ 3 Rücktritt und Stornierung

Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 29 Tage vor Anreise möglich. Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren fällig:

    1. bis 21. Tag vor Anreise: 60 % des vereinbarten Preises
    1. Tag bis Anreisetag: 80 % des vereinbarten Preises
  • Nichterscheinen ohne Stornierung: 90 % des vereinbarten Preises

Dies gilt entsprechend bei vorzeitiger Abreise. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Thermalresort der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Stornobedingungen Gruppenreisen – Logis bis 10 Personen:

  • bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • ab 20 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages

Logis 11 bis 19 Personen:

  • bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei bei Stornierung von weniger als 50 % der Teilnehmer; darüber 50 % des Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. 1. Übernachtung
  • bis 3 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. 1. Übernachtung
  • unter 3 Tage vor Anreise: voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. 1. Übernachtung; 80 % für Folgetage, soweit nicht anderweitig verkauft

Logis ab 20 Personen:

  • bis 90 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei bei Stornierung von weniger als 50 % der Teilnehmer; darüber 50 % des Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. 1. Übernachtung
  • bis 3 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. 1. Übernachtung
  • unter 3 Tage vor Anreise: voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. 1. Übernachtung; 80 % für Folgetage, soweit nicht anderweitig verkauft

Die Teilnehmeranzahl sowie Namen sind spätestens 5 Werktage (120 Stunden) vor Leistungsbeginn mitzuteilen. Erscheinen weniger Teilnehmer als vereinbart und erfolgte keine schriftliche Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, ist die vertraglich vereinbarte Teilnehmeranzahl abrechnungsrelevant.

§ 4 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Thermalresort nicht zu vertretender Leistungshindernisse ist das Thermalresort zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Gast hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Das Thermalresort wird sich um eine gleichwertige Ersatzleistung bemühen.

§ 5 An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen ab 14:00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Nicht bis 18:00 Uhr in Anspruch genommene Zimmer können anderweitig vergeben werden, sofern keine abweichende Ankunftszeit vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht; bei zugesagter, jedoch nicht verfügbarer Unterkunft ist das Thermalresort zur Beschaffung gleichwertigen Ersatzes verpflichtet.

§ 6 Haftung

Das Thermalresort haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet das Thermalresort nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Die Haftung für eingebrachte Sachen des Gastes richtet sich nach §§ 701 ff. BGB. Eine Verwahrung von Wertgegenständen bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 7 Parkplatz

Die Überlassung eines Stellplatzes begründet keinen Verwahrungsvertrag. Das Thermalresort haftet ausschließlich für unmittelbare Fahrzeugschäden, die auf einen bei Überlassung bereits bestehenden Mangel der Parkfläche zurückzuführen sind, höchstens bis zum Zeitwert des Fahrzeuges. Schäden sind spätestens beim Verlassen des Grundstücks anzuzeigen.

§ 8 Fundgegenstände

Zurückgelassene Gegenstände werden sechs Monate aufbewahrt und auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Gegenstände mit erkennbarem Wert dem zuständigen Fundbüro übergeben.

§ 9 Zusatzbeschaffungen

Beschafft das Thermalresort technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für den Gast, handelt es in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Der Gast haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das Thermalresort von Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Thermalresort. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist nach Wahl des Thermalresort der Sitz des Thermalresort oder der allgemeine Gerichtsstand des Gastes.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.