Badekur Bad Füssing
Die „ambulante Vorsorgekur“, umgangssprachlich oft als offene Badekur bezeichnet, ist eine ideale Möglichkeit, Ihre persönliche Auszeit zu nehmen und sich zu erholen. Am besten in einem 4 Sterne Hotel das direkt an die Therme angebunden ist. Im Bademantelgang direkt in die Therme.
- Mit dem Hausarzt sprechen und Bescheinigung für die Kur Notwendigkeit einholen (§23 SGB V)
- Der Hausarzt leitet den Kur-Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein
- Die Krankenkasse prüft den Kurantrag und genehmigt diesen im Idealfall
- Sie erhalten von der Krankenkasse die Kostenübernahmebescheinigung i.d.R. per Post
- Vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin mit uns 08531-271-0
Die ambulante Badekur, oft auch als »ambulante Vorsorgeleistung« (§23SGB V) bezeichnet, ist eine Maßnahme, die von Versicherten in Anspruch genommen wird, bei denen eine intensive stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig, aber ein komplexes Therapieprogramm über drei Wochen der Gesundheit förderlich ist.
Zum Hintergrund:
Noch bis vor einigen Jahren waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen.
Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes.
Die ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck. Bei Vorlage dieser Kostenübernahme können wir die Kosten für die Heilmittel in der Regel mit Ihrer Krankenkasse direkt verrechnen. Als freiwillige Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung möglich. Eine vorherige Nachfrage mit Ihrer Krankenkasse ist in jedem Fall erforderlich.
Die offene Badekur kann grundsätzlich alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihre Krankenkasse aber die Durchführung dieser Maßnahme auch zu einem früheren Zeitpunkt gewähren.
Die ärztliche Behandlung erfolgt bei einem Badearzt gegen Vorlage des Badearztscheins. Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung und Betreuung während der Maßnahme der Badekur in Bad Füssing. Nach Besuch des Badearztes erhalten Sie bei uns Ihren Behandlungsplan und begleichen Ihren Eigenanteil.
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